Liebe Schulgemeinde,
es gibt Neuigkeiten bezüglich der Maskenpflicht im Unterricht, die die Schulleitung an dieser Stelle gerne erklären möchte:
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 2. November aufzuheben.
Das bedeutet:
- Schülerinnen und Schüler dürfen die Maske abnehmen, solange sie sich in Klassenräumen/Kursräumen auf ihrem festen Sitzplatz aufhalten.
- Dies gilt auch bei Betreuungsangeboten, wie z.B. in offenen Ganztagsschulen.
- Wenn Schülerinnen und Schüler ihren Sitzplatz verlassen, müssen sie eine Maske tragen.
- Kann der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Klassenraum eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht auch für die Lehrkräfte, Betreuungspersonen und sonstiges Personal.
- Gibt es bei Besprechungen oder Konferenzen einen festen Sitzplan, entfällt die Maskenpflicht auch dort.
- In Außenbereichen besteht weiterhin keine Maskenpflicht.
Darüber hinaus gilt nun folgendes:
Sind die bewährten Schutzmaßnahmen, wie regelmäßiges Stoßlüften und die allgemeinen Hygieneregeln, eingehalten, müssen
- bei einem PCR-nachgewiesenen Infektionsfall in einem Klassenverband nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne.
- Schülerinnen und Schüler, die genesen oder vollständig geimpft sind und keine Symptome zeigen, nicht in Quarantäne.
- enge Kontaktpersonen mindestens vier Tage in Quarantäne. Frühestens ab dem fünften Tag, kann die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.